Es wird wohl
doch länger dauern...
09.07.2015
Terminkette
1. Bauabschnitt
23.06.2015
Gebäudeabrisse
im 1. Bauabschnitt
01.06.2015
Baldiger
Baubeginn?
20.03.2015
Kein Herz
für Kinder?
09.09.2012
Ihre Stellungnahme
zur Panung!
05.02.2012
Letzte Chance für Stellungnahme
Zur Vorbereitung
auf den 26.01.2012
Rückblick und
Zwischenfazit 2011
16.01.2012
Öff. Vorstellung
der Straßenbaupläne
Zur Vorbereitung
auf den 19.09.2011
Vorplanung 2. Bauabschnitt (Oberdorf)
18.08.2011
Straße statt Garten
MDR Sachsenspiegel, 10.03.2011
Reinhardtsgrimma braucht eine neue Ortsdurchfahrt
SZ, 22.02.2011
"Der Standort
Glashütte hat
einen guten Ruf"
SZ, 28.12.2010
Bürgerinitiative lehnt
erhöhte Fußwege ab
SZ, 24.12.2010
Informationsabend
zum geplanten Straßenbau
Auswertung 02.12.2010
Autobahnzubringer
- oder nicht?
Diskussion
Straßenplanung ist ins Wasser gefallen
SZ, 04.10.2010
Presseartikel online
02.09.2010
Kleine Anfragen im Landtag:
04.08.2010
Transparenz und Bürgernähe fehlen beim Straßenbau
SZ, 26.05.2010
Mehr Entscheidungskompetenz für regionale Akteuere
20.05.2010
Glashütte untersucht Abwasserkanäle
SZ, 19.05.2010
Polizei wird Autofahrer befragen
SZ, 17.05.2010
Keine Annäherung im Straßenbaustreit
SZ, 07.05.2010
Bürgerinitiative befürchtet mehr Verkehr
SZ, 04.05.2010
Stadtchef trifft sich mit Bürgerinitiative
SZ, 30.04.2010
Bürgermeister kämpft trotz Protesten für Straßenausbau
SZ, 28.04.2010
Bürgerinitiative will Straßenausbau verhindern
SZ, 24.04.2010
Vorgärten sollen verschwinden
SZ, 22.04.2010
Initiative will Straßenausbau verhindern
SZ, 21.04.2010
Straßenbauplanung in Grimme geht weiter
SZ, 12.03.2010
Die kleine Schwester der B170
SZ, 23.05.2008
Auf Nachfragen bezüglich der bekannt gewordenen Pläne hieß es, es hätten stets die Verkehrssicherheit und die Ziele des Landesverkehrswegeplans im Vordergrund gestanden.
Die gewählte Fahrbahnbreite von 6 Metern entspreche bereits dem unteren Limit für Staatsstraßen in Ortsdurchfahrten.
Der geplante Fußweg diene zum Schutz von Fußgängern. Er würde hierzu mit Hochborden ausgeführt ("Bürgersteig"), und die geplante Breite von 2 m entspräche dem Platzbedarf von zwei Personen zuzüglich Sicherheitsabstand [Anmerkung: Ein üblicher Babykinderwagen hat eine Breite von 75 cm].
Der Knotenpunkt mit der K9007 müsse entsprechend groß ausgeführt werden, um den Unfallschwerpunkt zu eliminieren und um LKWs das Abbiegen ohne Nutzung der Gegenfahrbahn zu ermöglichen.
Die Mittelinsel diene weiterhin zur Verdeutlichung der Vorfahrtberechtigung für die abknickende, aber höherrangige S183.
Im übrigen könne man für die als Autobahnzubringer fungierende S183 in diesen Punkten keinerlei Kompromisse eingehen, nur um ein Planfeststellungsverfahren zu vermeiden.
Eine 6 m breite Fahrbahn würde es zwei LKWs ermöglichen, problemlos mit 50 km/h aneinander vorüberzufahren. Dies ist für Reinhardtsgrimma eine falsche und gefährliche Perspektive. Durch die nach wie vor eng stehende Randbebauung, den gewundenen Straßenverlauf sowie die zahlreichen Grundstücksausfahrten wäre die Situation gefährlicher als zuvor.
Außerdem ist die Verkehrsbelastung und der Schwerverkehranteil derart gering, dass eine Begegnung zweier LKW die absolute Ausnahme ist.
Von Fachleuten und Experten wird dagegen immer wieder bestätigt, dass neue breite Straßen auch neuen Verkehr anziehen. Wir befürchten daher zu Recht eine Zunahme der Verkehrszahlen und der gefahrenden Geschwindigkeiten im Ort, einhergehend mit höherer Schadstoff- und Lärmbelastung. Die Lebensqualität würde spürbar sinken, nicht nur für direkte Anwohner der Straße.
Ein 2 m breiter Fußweg mit Hochborden ist bei den baulichen Gegebenheiten (siehe oben) die falsche Lösung zum Schutz von Fußgängern. Hauptproblem ist und bleibt die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und die damit verbundene Gefahr, dass diese außer Kontrolle geraten. Auch ein Hochbord bietet dann nur eine trügerische Sicherheit.
Angesichts der Verkehrszahlen ist die vom Straßenbauamt vorgesehene Kreuzungsvariante überdimenensioniert. Der Hauptverkehrsstrom folgt nicht der S183, welche nach den Plänen zuküntig Vorfahrtstraße werden soll.
Vielmehr steht zu befürchten, dass durch die starken Gefälle im Bereich der Kreuzung und die geplante Ausbremsung des Hauptverkehrsstroms Unfälle provoziert werden, etwa bei Glätte im Winter.
Zum Thema Unfallschwerpunkt ein Zitat aus den vorliegenden Planungsunterlagen: "Am Knotenpunkt wurden in den letzten drei Jahren [2005-2007] zwei Unfälle registriert, die beide auf den schlechten Fahrbahnzustand zurückzuführen waren."
Auch die geplante Ausweisung als Autobahnzubringer ist nicht gerechtfertigt. In nur wenigen Kilometern Entfernung verläuft parallel die B170, eine schnelle und direkte Verbindung zur Anschlussstelle Bannewitz auf der A17. Wer von weiter östlich zur Autobahn möchte, nutzt gleich die gut ausgebaute Müglitztalstraße und die Anschlussstellen Pirna oder Bad Gottleuba.
Als weiterer Punkt wären bei einen grundhaften Ausbau Aushub- und Verfestigungsarbeiten in unmittelbarer Nähe von Gebäuden notwendig, welche nicht über Fundamente nach heutigen Maßstäben verfügen. Irreparable Schäden an der Bausubstanz und Streitigkeiten sind damit vorprogrammiert, sofern nicht aufwändige Begutachtungen (vorher/nachher) und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Dieser Aspekt blieb in den vorliegenden Kostenschätzungen vollständig unberücksichtigt.
Nach den ersten Nachrichten über Widerstand gegen den geplanten Straßenausbau sagte Herr Dreßler: "Nicht die Reinhardtsgrimmaer sind gegen einen Ausbau der Staatsstraße 183, sondern einige. [...] So wurden die ersten, bis heute gültigen Pläne bereits im Juni 2008 einstimmig vom Ortschaftsrat bestätigt."
Zudem hält er jeglichen Protest für verfrüht: Sobald die Entwurfsplanung für den ersten Bauabschnitt im Herbst 2010 abgeschlossen sei, werde eine öffentliche Vorstellung der Pläne erfolgen. "Darauf aufbauend wird die Stadt eine mit dem Ortschaftsrat abgestimmte Stellungnahme abgeben."
Die Stadt Glashütte befindet sich in der unvorteilhaften Situation, dass ohne Baumaßnahmen seitens des Straßenbauamtes auch ein wichtiges kommunales Vorhaben nicht finanzierbar wäre: die Sanierung der Grundstücks- und Straßenentwässerung ("Bis 2015 muss die Abwasserentsorgung auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden." vgl. SZ-Artikel vom 19.05.2010).
Sicherlich war dies ein wichtiger Grund für Herrn Dreßlers große Bemühungen, den Straßenbau in Gang zu bringen. Denn diesen bezahlt das Land, während die Gemeinde nur für die Kosten des Fußwegs und anteilig des Entwässerungssystems aufkommen müsste ("Glashütte muss allerdings nicht die kompletten Planungs- und Baukosten für das Rohrsystem bezahlen. Auch das Straßenbauamt wird sich finanziell daran beteiligen." vgl. SZ-Artikel vom 12.03.2010).
Herr Dreßler muss sich aber die Frage gefallen lassen, warum er bei allem Sparzwang seine Verantwortung gegenüber den Bürgern vermissen lässt. Es kann nicht sein, dass überdimensionierte und unangemessene Straßenbaupläne seitens der Verwaltung diskussionslos hingenommen und gegenüber den Bürgern verharmlost werden, nur um den Stadthaushalt zu entlasten.
Entgegen aller Behauptungen wird der grundhafte Ausbau nämlich tiefe Einschnitte bedeuten, angefangen bei Gebäudeschäden über Gesundheitsbelastungen bis hin zur finanziellen Beteiligung der Bürger.
Richtig ist, dass der Ortschaftrat die Straßenerneuerung grundsätzlich befürwortet hat. Bei der öffentlichen Sitzung im Jahr 2008 wurden jedoch nur Planvarianten für den Knotenpunkt mit der K9007 diskutiert. In seiner Stellungnahme sprach sich der Ortschaftsrat für die wesentlich weniger raumgreifende Variante "k.1a" aus, die auch von den betroffenen Anwohnern akzeptiert wurde. Diese Variante wurde aber fallengelassen, wohlgemerkt ohne Information des Ortschaftsrates. Auf die angebliche Zustimmung zu den derzeitigen Plänen beruft sich Herr Dreßler dagegen noch heute. Zumal bei der Debatte über die Kreuzungsvariante andere Aspekte, z.B. die durchgängige Verbreiterung auf 6+2 Meter, gar nicht zur Sprache kamen.
Noch nicht ein einziges Wort verlor Herr Dreßler übrigens zum geplanten Ausbau als Autobahnzubringer. Offenbar passt dies nicht zur Argumentation, dass der grundhafte Ausbau vor allem der Sicherheit der Bürger diene.
Ebenso hält er sich in der Öffentlichkeit bedeckt zum Thema finanzielle Beteiligung der Bürger am Straßenausbau. Auch wenn es sich um eine Staatsstraße handelt, wird die Gemeinde wohl bemüht sein, die auf sie entfallenden Kosten (Fußweg, Entwässerungssystem und Indirekteinleitung) an die Bürger weiterzureichen. Das Kommunalabgabengesetz sieht hierfür ausdrücklich auch eine rückwirkende Abwälzung der Kosten auf die Bürger vor.
www.ortsdurchfahrt-reinhardtsgrimma.de